Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte. Mindestens vier Fortbildungsstunden müssen Pflegefachkräfte alle 2 Jahre absolvieren. Dies regelt die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGBV.
Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Mit unserer Erste-Hilfe-Fortbildung speziell für Pflegekräfte können Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe schulen und gleichzeitig qualifiziert fortbilden.
Alltagsprobleme in der Altenpflege aufgreifen, den Pflegekräften Sicherheit geben, Ängste und Wissensdefizite zu den von Ihnen definierten Themen abbauen – das ist das Hauptziel dieser Fortbildung. Themen können beispielsweise sein:
4 Unterrichtseinheiten (á 3 Stunden)
Bei der Wahl des Termins und der Uhrzeit richten wir uns ganz nach Ihren Vorstellungen.
Sprechen Sie uns an.
Bei uns: termine
Preis bis 12 Teilnehmer: 400,00€
Einzelteilnehmer/in: jeweils 28,00 €
(ab 13 Teilnehmer)