Erste Hilfe Akademie Harz – Torsten Fricke-Marientorstraße 1 – 37520 Osterode am Harz
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Belehrung über das Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
Für alle von uns angebotenen Lehrgangs- und Seminararten gelten einzig unsere folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Es gelten keine entgegenstehenden, anderen oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen von Vertragspartnern oder Lehrgangsteilnehmern. Nebenabreden oder Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Als Mindestteilnehmerzahl gilt die Anzahl der zu einem Lehrgang angemeldeten Personen. Die Mindestteilnehmerzahl kann dabei 20 Personen pro Lehrgang nicht unterschreiten. Wird die Mindestteilnehmerzahl bei vereinbarten Lehrgängen nicht erreicht, bezahlt der Vertragspartner den Teilnahmebeitrag für die fehlenden Personen.
Ein Anspruch zur Teilnahme an einem Lehrgang zu einem späteren Zeitpunkt besteht für die fehlenden Teilnehmer dadurch nicht. Bei einer Überschreitung der vereinbarten maximalen Teilnehmerzahl können die überzähligen Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen werden. Ein Anspruch zur Teilnahme an einem Lehrgang zu einem späteren Zeitpunkt besteht dadurch, für die überzähligen Teilnehmer nicht.
Nimmt ein angemeldeter Lehrgangsteilnehmer nicht am Lehrgang teil, entbindet dieses den Teilnehmer nicht von der Zahlung des Teilnahmebeitrages. Ein Anspruch zur Teilnahme an einem Lehrgang zu einem späteren Zeitpunkt besteht dadurch nicht.
Von Lehrgängen oder der Teilnahme an einem Lehrgang / Änderung, eines Lehrgangstermins Lehrgänge oder die Teilnahme an Lehrgängen können bis 60 Tage vor dem Lehrgangstermin kostenlos storniert oder der Termin geändert werden.
Bei einer Stornierung oder Terminänderung 59 bis 30 Tage vor dem Lehrgangsterminwerden dem Vertragspartner 25 % der Lehrgangskosten berechnet. Bei einer Stornierung oder Terminänderung 29 bis 15 Tage vor dem Lehrgangstermin werdendem Vertragspartner 50 % der Lehrgangskosten berechnet.
Bei einer Stornierung oder Terminänderung 14 Tage vor Lehrgangstermin bis zum Tag des Lehrgangs werden dem Vertragspartner die Lehrgangskosten voll berechnet.
Maßgeblich für Stornierungen oder Terminänderungen ist immer der erste Tag des Lehrgangs. Die Stornierung eines Lehrgangs oder die Stornierung der Teilnahme an Lehrgängen sowie die Anfrage für Terminänderungen bedürfen der Schriftform. Die Änderung eines Lehrgangstermins bedarf der Zustimmung von Helplife24.
Bei Lehrgängen nach BGV A1 § 26 muss, für eine Erste Hilfe Aus- oder Fortbildung in den Räumlichkeiten des Vertragspartners, ein Ausbildungsraum von mindestens50 Quadratmetern Grundfläche durch den Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden.
Sollte ein solcher Ausbildungsraum zum Lehrgangsbeginn nicht zur Verfügungstehen, kann der Kurs aufgrund der berufsgenossenschaftlichenVorgaben(DGUV304-001) nicht stattfinden und wird weiterhin, wie eine Stornierung am Tag des Lehrgangs behandelt
Die Verantwortung für die Sicherstellung der Kostenübernahme durch Unfallversicherer oder andere Kostenträger liegt alleinig beim Vertragspartner. Lehnt ein Unfallversicherer oder anderer Kostenträger die Übernahme der Lehrgangskosten ab, übernimmt der Vertragspartner die Lehrgangskosten. Dies gilt auch bei nachträglicher oder anteiliger Ablehnung der Kostenübernahme durch Unfallversicherer oder andere Kostenträger.
Die Lehrgangsinhalte werden sorgfältig ausgewählt und werden fortlaufend aktualisiert.
Die Inhalte entsprechenden zurzeit gültigen Lehraussagen von European Resucitation Council und der Bundesärztekammer. Für Personen- und /oder Sachschäden, welche durch Anwendung oder Weitergabe der in unseren Lehrgängen vermittelten Inhalte verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.
Die Teilnahme an unseren Lehrgängen und die Teilnahme an den Übungen in den Lehrgängen erfolgt stets auf eigene Gefahr. Erste Hilfe Akademie Harz haftet nicht für Schäden (Unfall, Sachschaden, Diebstahl), die bei ihren Veranstaltungen, Kursen oder Lehrgängen entstehen.
In Fällen höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Verkehrsbehinderungen, Demonstrationen, defekten eines Verkehrsmittels, also außergewöhnlichen Ereignissen, welches Erste Hilfe Akademie Harz nicht zu vertreten hat, sind wir für den Zeitraum der Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung entbunden. Dies gilt ausdrücklich auch bei Krankheit oder Ausfall eines Dozenten.
In diesen Fällen werden bereits gezahlte Lehrgangskosten erstattet. Alternativ kann auch ein neuer Lehrgangstermin vereinbart werden. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art gegen Erste Hilfe Akademie Harz sind, egal aus welchem Grund, ausgeschlossen.
Verbraucher, die einen Vertrag zu rein privaten Zwecken schließen, der Vertrag also weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312c Abs. 2 BGB i. V.m. § 1, 2 und 4 BGBInfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht findet entsprechend § 312 g 9. BGB keine Anwendung bei Dienstleistungen (Lehrgängen / Kursplätzen), die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums von uns zu erbringen sind.
Der Widerruf ist zu richten an:
Erste Hilfe Akademie Harz
Marientorstraße 1
37520 Osterode am Harz
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits erbrachter Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewährt werden, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.
Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für die mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung für uns mit deren Empfang.
Mit der freiwilligen Angabe von personenbezogenen Daten, erlaubt der Vertragspartner / Teilnehmer ausdrücklich, die Speicherung der personenbezogenen Daten, wenn sie aufgrund gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen und die Verarbeitung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten für innerbetriebliche Zwecke. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen Rechnung getragen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, eine Nutzung, Speicherung und Weitergabe der ihm in unseren Lehrgängen bekannt gewordenen personenbezogenen Daten anderer Teilnehmer zu unterlassen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Unsere Datenschutzerklärung liegt auch in den Kursen zur Einsichtnahme durch TeilnehmerInnen aus. Dritte (bei berechtigtem Interesse i.S.d. Art. 6 Abs. 1 f)DSGVO, Gerichte und Gerichtsvollzieher. Die Daten werden nicht in Drittländer übermittelt. Weitere Informationen werden Ihnen unter www.invois.de/datenschutzzur Verfügung gestellt. Der Datenschutzbeauftragter Ivois AG ist unter obiger Anschrift bzw. datenschutz@invois.de erreichbar.
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, nach Art.21 DSGVO Widerspruch unter datenschutz@invois.de gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben
Bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
Stand: April 2014